Die einen sprechen von unverständlichem Verhalten der Datenschutzbeauftragten und einem Schlag ins Gesicht der Rettungskräfte. Die anderen sehen einen Verstoß gegen den Datenschutz. Was mir immer noch nicht einleuchtet ist, wie überwachter öffentlicher Raum Straftaten verhindern soll. Videoüberwachung ist für mich ein Instrument zur Täterermittlung und keines zur Verhinderung von Straftaten.
Die Diskussion um die Kameras in Rettungswagen wird sehr emotional geführt und sicherlich verstehe auch ich die Ängste und Sorgen der Rettungssanitäter, aber warum werden Kameras immer als Allheilmittel angesehen? Ein gewaltbereiter, geistesgestörter und vielleicht sogar alkoholisierter Angreifer wird sich einen Dreck um eventuell angebrachte Kameras scheren. Das Geld für die Kameras könnte wesentlich sinnvoller in effektivere Maßnahmen investiert werden. Teilweise gab es schon interne Maßnahmen wie Deeskalationstraining und die Investition in digitale Funkgeräte. Dies sollte man konsequent weiterführen und ausbauen.
Ein zweifelhafter „Schutz“ der eine trügerische Sicherheit vermittelt kostet nur unnötig Geld für die Anschaffung und den laufenden Betrieb und wirft in diesem Fall einige datenschutzrechtliche Probleme auf:
- Ist durch bildliche Darstellung einer Person diese identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich, ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern einen Generalverdacht gegen alle Personen. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.
- Gespeicherte Daten wecken Begehrlichkeiten. Selbst zweckgebundene Daten sind für Strafverfolger benutzbar (AG Gummersbach zum Autobahnmautgesetz). Als Reaktion auf diese Entscheidung wurde die Zweckbindung der erhobenen Daten im Autobahnmautgesetz verstärkt.
- Das von Videoüberwachung betroffene Individuum hat im Alltag wenig Chancen, Betreiber und Speicherfristen zu ermitteln (und ob letztere tatsächlich eingehalten werden) – besonders durch die mangelhafte Kennzeichnung.
(Quelle: Wikipedia)
Ich hoffe die verantwortlichen Institutionen und Personen treffen am Ende die richtige Entscheidung, aber wie so oft haben die Entscheidungsträger einen begrenzten Horizont und setzen meist auf schnell umzusetzende, nicht durchdachte und kostspielige technische Spielereien. Die sind zwar meist völlig wirkungslos, können dem unwissenden Bürger aber medienwirksam mit vollmundigen Worten präsentiert werden.
NZ-Artikel dazu: