Facebook und so…

Eine rege Diskussion über den Datenschutz in sozialen Netzwerken, speziell bei Facebook, löste die „Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook“ vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein aus. Inzwischen wird die Position des ULD wird von den bundesweiten Datenschutzbehörden unterstützt. In einer Entschließung des „Düsseldorfer Kreis“, einem Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, wird der Datenschutz in sozialen Netzwerken generell eingefordert.

Der entscheidende Punkt dieser Entschließung für alle Webseiten-Betreiber in Deutschland ist folgender: „Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.“

Bisher gibt es allerdings keine Rechtssicherheit und viele Argumente sind leider noch Auslegungssache. Einer der Knackpunkte ist die Definition von IP-Adressen als personenbezogene Daten. Zur Bewertung des ULD gibt es inzwischen eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages und eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Eine datenschutzkonforme Lösung dieses Dilemmas für Webseitenbetreiber bietet sich in Form eines 2-stufigen Buttons an, der erst durch die willentliche Entscheidung des Nutzers Daten übermittelt und den eigentlichen „Gefällt mir“-Button freischaltet. Den Code um solche Plugins für die gängigen Redaktionssysteme zu erstellen bietet der Heise-Verlag auf seiner Webseite zum Download an. Diese Lösung wird ab sofort auch auf bremerhavenbloggt.de genutzt.

Eine Linkübersicht über den gesamten “Facebook-Fall” findet man hier: https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/

Ein interessanter Artikel zum Datenschutz im Internet-Zeitalter findet sich hier: IPv6 und der Datenschutz

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Überwachung oder Datenschutz?

Die einen sprechen von unverständlichem Verhalten der Datenschutzbeauftragten und einem Schlag ins Gesicht der Rettungskräfte. Die anderen sehen einen Verstoß gegen den Datenschutz. Was mir immer noch nicht einleuchtet ist, wie überwachter öffentlicher Raum Straftaten verhindern soll. Videoüberwachung ist für mich ein Instrument zur Täterermittlung und keines zur Verhinderung von Straftaten.

Die Diskussion um die Kameras in Rettungswagen wird sehr emotional geführt und sicherlich verstehe auch ich die Ängste und Sorgen der Rettungssanitäter, aber warum werden Kameras immer als Allheilmittel angesehen? Ein gewaltbereiter, geistesgestörter und vielleicht sogar alkoholisierter Angreifer wird sich einen Dreck um eventuell angebrachte Kameras scheren. Das Geld für die Kameras könnte wesentlich sinnvoller in effektivere Maßnahmen investiert werden. Teilweise gab es schon interne Maßnahmen wie Deeskalationstraining und die Investition in digitale Funkgeräte. Dies sollte man konsequent weiterführen und ausbauen.

Ein zweifelhafter „Schutz“ der eine trügerische Sicherheit vermittelt kostet nur unnötig Geld für die Anschaffung und den laufenden Betrieb und wirft in diesem Fall einige datenschutzrechtliche Probleme auf:

  • Ist durch bildliche Darstellung einer Person diese identifizierbar, so unterliegen die Bildaufnahmen dem Datenschutz. Dabei ist unerheblich, ob eine Person tatsächlich identifiziert wird oder nicht.
  • Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern einen Generalverdacht gegen alle Personen. Das widerspricht der Unschuldsvermutung.
  • Gespeicherte Daten wecken Begehrlichkeiten. Selbst zweckgebundene Daten sind für Strafverfolger benutzbar (AG Gummersbach zum Autobahnmautgesetz). Als Reaktion auf diese Entscheidung wurde die Zweckbindung der erhobenen Daten im Autobahnmautgesetz verstärkt.
  • Das von Videoüberwachung betroffene Individuum hat im Alltag wenig Chancen, Betreiber und Speicherfristen zu ermitteln (und ob letztere tatsächlich eingehalten werden) – besonders durch die mangelhafte Kennzeichnung.

(Quelle: Wikipedia)

Ich hoffe die verantwortlichen Institutionen und Personen treffen am Ende die richtige Entscheidung, aber wie so oft haben die Entscheidungsträger einen begrenzten Horizont und setzen meist auf schnell umzusetzende, nicht durchdachte und kostspielige technische Spielereien. Die sind zwar meist völlig wirkungslos, können dem unwissenden Bürger aber medienwirksam mit vollmundigen Worten präsentiert werden.

NZ-Artikel dazu:

Streit um Kameras zieht Kreise

Datenschutz kontra Feuerwehr

Kameras schützen Sanitäter

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Wie piratig sind die Grünen?

Mit einer Checkliste versuchen die Grünen zu ergründen wie piratig ihre Positionen sind. Na, wenn’s hilft…

Eines scheint sicher: In Sachen Medienkompetenz sind die Unterschiede offensichtlich am Größten.

Zum Nachlesen und selber checken: Piraten-Check der Grünen

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Endlich Sicherheit!?

Die Sanitäter der Bremerhavener Feuerwehr können aufatmen, bei zukünftigen Attacken von betrunkenen Raufbolden sorgen die Kameraaugen an ihren Fahrzeugen nun für ihre Sicherheit. Wie das funktioniert? Ganz einfach: die potentiellen Straftäter werden durch das Wissen um die vorhandenen Aufzeichnungsmöglichkeiten so sehr abgeschreckt, dass die es sich anders überlegen und friedlich weiterziehen.

Hallo? Jemand zu Hause?

Den volltrunkenen, gewaltbereiten Schläger möchte ich sehen der sich, von mir aus auch in einem  halbwegs klaren Moment, um die Kameras schert und deshalb von seinem Tun ablässt. Die möglichen Konsequenzen seines Handelns sind ihm nun mal herzlich egal. Noch mal im Klartext: Kameras schaffen keine Sicherheit, sondern helfen höchstens bei der Aufklärung einer Straftat und da auch nur bedingt. Ich dachte man hätte aus dem Kamera-Desaster von London gelernt.

Videokameras ersetzen nun mal keine Polizeiarbeit.

NZ: Kameras schützen Sanitäter

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Informant? Selber schuld!

Oder auch: Wenn zwei sich streiten ist der Informant der Dumme. Da kann ich allen angehenden Informanten und Überläufern nur raten sich zukünftig bedeckt zu halten.

Die Aussage des Betreibers des Bremer Wikileaks-Mirrors: „Zu der Gefährdung der Informanten kann ich nur sagen, dass nicht Wikileaks sie in Gefahr gebracht hat, sondern sie sich selbst in dem Moment als die zu Informanten wurden.“, kann ich nur in die Rubrik Zynismus oder groben Unfug einsortieren. Solche eine Aussage und Denke ist mehr als kontraproduktiv und wird sicherlich keinen zukünftigen Informanten dazu ermutigen sein Wissen preiszugeben. Als Informant muss ich meinem Gegenüber vertrauen können. Dieses Vertrauen hat Wikileaks ein für alle Mal verloren. Wikileaks ist tot und wer einmal bemerkt hat, dass er ein totes Pferd reitet sollte absteigen.

Die Piraten Bremen sollten es sich gut überlegen solch eine Plattform weiterhin zu unterstützen. Da bin ich mal gespannt… quo vadis Piratenpartei?

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